Steuerkanzlei Dr. Susanne Weitl

Steuernews für Mandanten

BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer

Diagramm

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 11.7.2023 (Az. IV C 1 - S 2252/19/10003 :013) Einzelfragen rund um die Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte (vgl. BMF-Schreiben vom 19.05.2022 – (IV C 1 - S 2252/19/10003 :009 BStBl 2022 I S. 742) geändert bzw. ergänzt. Die Neufassung enthält zahlreiche Beispielrechnungen, insbesondere zur institutsübergreifenden Verlustverrechnung. Für Kapitalanleger enthalten diese Ergänzungen informative Berechnungsgrundlagen.

Streit mit Depotbank

Begrüßenswert für Anleger ist die Klarstellung, dass von einem Kreditinstitut im Vergleichsweg anlässlich eines Rechtsstreits übernommene Verfahrenskosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten) keine steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen sind (Rdn 83a).

Barausgleich und Bonusaktien

Ausführlich nimmt die Finanzverwaltung Stellung zum Bar-ausgleich beim Anteilstausch und zu Bonusaktien (Rdn. 100a, 111). Klargestellt wird, dass ein für Altaktien (vor dem 1.1.2009 erworben) gezahlter Barausgleich nicht steuerpflichtig ist. Für Bonusaktien, die von einer ausländischen Kapitalgesellschaft ausgegeben werden, sind im Regelfall Anschaffungskosten von Null anzusetzen. Kurszuwächse sind dann im Veräußerungsfall voll steuerpflichtig. Das BMF-Schreiben enthält allerdings eine Aufzählung von Ausnahmen, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Aktienverluste

Unverändert hält die Finanzverwaltung an der beschränkten Verlustverrechnung von Aktienverlusten mit Aktiengewinnen fest (Rdn 118). Eingefügt wird erstmals eine verbindliche Reihenfolge für die Verlustverrechnung in den Verlustverrechnungskreisen der Aktienveräußerungsverluste, Verluste aus Termingeschäften und sonstigen Verluste.

Anhängiges BVerfG Verfahren

Die Finanzverwaltung erwähnt in dem BMF-Schreiben nicht das laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unter dem Az. 2 BvL 3/21. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (vgl. Vorlagebeschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) verstößt die Verlustverrechnungsbeschränkung in Bezug auf Aktienveräußerungsverluste gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz/GG).

Stand: 29. August 2023

Bild: gopixa - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe September 2023

Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz

Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz

Neues Wachstumschancengesetz soll Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern

Steuerliche Förderung von Klimaschutz-Investitionen

Steuerliche Förderung von Klimaschutz-Investitionen

Mit Investitionsprämien für Unternehmer gegen den Klimawandel

Wann Steuerzahler in die eigene Tasche wirtschaften

Wann Steuerzahler in die eigene Tasche wirtschaften

Abgabenbelastungen der Steuerzahler so hoch wie nie

BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer

BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer

Finanzverwaltung ergänzt Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Bundesfinanzhof stärkt Rechte der Mieter

Bundesfinanzhof stärkt Rechte der Mieter

Bundesfinanzhof bestätigt Recht auf Steuerermäßigungen auch für Mieter

Kontodaten-Übermittlung 2023

Kontodaten-Übermittlung 2023

2023 melden 108 Staaten Kapitalerträge von Kontoinhabern mit Wohnsitz im Ausland

Steuerpflicht privater Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen

Steuerpflicht privater Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen

Finanzämter werten erste Sammelauskunftsersuchen aus

Erbschaftsteuerstatistik

Erbschaftsteuerstatistik

Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von mehr als € 100 Milliarden veranlagt

zum Seitenanfang
Steuerkanzlei Dr. Susanne Weitl work Hienlohestraße 32a 83624 Otterfing Deutschland work +49802499750 http:/www.dr-weitl.de/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369