Steuerkanzlei Dr. Susanne Weitl

Steuernews für Mandanten

Neuerungen in den anderen Steuergesetzen

Steuern

Erbschaftsteuergesetz

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz wurde ein neuer § 2a in das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) eingefügt. Die Neuregelung stellt klar, dass Personengesellschaften, die nach den zum 1.1.2024 in Kraft getretenen Neuregelungen aus dem MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) rechtsfähige Personengesellschaften wurden, aus Sicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten. Satz 2 stellt außerdem klar, dass bei Erwerben rechtsfähiger Personengesellschaften deren Gesellschafterinnen und Gesellschafter als Erwerberinnen bzw. Erwerber (Steuerpflichtige) gelten und bei Zuwendungen durch eine solche Personengesellschaft die Gesellschafter als Zuwendende gelten. Damit bestimmt sich der Steuertarif wie bisher nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Gesellschafter(n) und Erwerber(n).

Grunderwerbsteuergesetz

Mit dem neuen § 24 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG, vgl. Art. 29 des Kreditzweitmarktförderungsgesetz) wurde festgelegt, dass rechtsfähige Personengesellschaften nach dem neuen MoPeG für Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten. Im Klartext bedeutet dies, dass die §§ 5, 6 GrEStG auch über den 1.1.2024 Anwendung finden.

Stand: 28. Januar 2024

Bild: Marco2811 - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Februar 2024

Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Neuerungen im Einkommensteuerrecht aus dem Wachstumschancengesetz zum Teil in Kreditzweitmarktförderungsgesetz verschoben

Neuerungen in den anderen Steuergesetzen

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Kreditzweitmarktförderungsgesetz enthält Änderungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer

Renten 2024

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Was Rentner in 2024 beachten sollten

Neuerungen bei den Jahressteuerbescheinigungen 2024

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Inländische Banken bescheinigen ab 2024 auch Fremdwährungserträge

Nullsteuern für Photovoltaikanlagen

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Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen

Immobilienerwerb Kanada

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EuGH kippt Steuerprivileg für inländische vermietete Immobilien

eRechnungen für Unternehmer

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Unternehmer müssen sich auf Neuregelungen aus dem Umsatzsteuerrecht in Bezug auf elektronische Rechnungen mit B2B-Bereich einstellen

Abschaltung von „sv.net“

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Übergangsregelung endet zum 29.2.2024

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