Steuerkanzlei Dr. Susanne Weitl

Steuernews für Mandanten

Corona-Schlussabrechnungen

Dokumentensymbole mit Viren

Corona-Schlussabrechnungen

Zwar endete die offizielle Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen bezüglich erhaltener Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe) bereits am 31.10.2023. Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewährt jetzt jedoch eine weitere Kulanzfrist: Nicht fristgerecht eingereichte Abrechnungen können noch bis zum 31.01.2024 nachgereicht werden.

Weitere Fristverlängerung

Sofern im Einzelfall über den 31.01.2024 hinaus weitere Zeit zur Erstellung der Schlussabrechnung erforderlich war, konnte bis zum 31.01.2024 im digitalen Antragsportal eine weitere Fristverlängerung beantragt werden, die ursprünglich bis zum 31.03.2024 angedacht war und in weiterer Folge bis zum 30.09.2024 verlängert wurde. Diese Möglichkeit bestand auch bereits davor. Hierzu musste das entsprechende Organisationsprofil im System angelegt sein.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Erstellung von Schlussabrechnungen sind auf der Website https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html veröffentlicht. Abrechnungspflichtige Unternehmen finden dort u. a. einen Leitfaden für prüfende Dritte, einen umfassenden FAQ-Katalog sowie eine Fristenübersicht.

[Erscheinungsdatum: Mo., 18. Dez. 2023 (letzte Aktualisierung aufgrund Fristverlängerung am 26.03.2024 erfolgt)]

Stand: 26. April 2024

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Januar 2024

Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen

Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen

Neues Gesetz bringt umfassende Änderungen insbesondere bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Vermietungseinkünfte

Vermietungseinkünfte

Abgleich der Mieteinnahmen mit dem für das jeweilige Kalenderjahr geltenden ortsüblichen Mietzinsniveau zum vollen Werbungskostenabzug erforderlich

Corona-Schlussabrechnungen

Corona-Schlussabrechnungen

Nachreichung der Abrechnungen noch bis 31.1.2024

Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze 2024

Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze 2024

Mindestlohn steigt 2024 auf € 12,41, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 538,00

Kosten für Winterdienst steuerlich absetzen

Kosten für Winterdienst steuerlich absetzen

Kosten für Winterdienst für öffentliche Gehwege absetzbar

Auslandspauschalen 2024

Auslandspauschalen 2024

Die Finanzverwaltung hat für 2024 neue Auslandspauschalen veröffentlich

Insolvenzgeldumlage 2024

Insolvenzgeldumlage 2024

Beitragssatz für Insolvenzgeldumlage 2024 beträgt 0,06 %

Prozess- und Verzugszinsen

Prozess- und Verzugszinsen

Steuerpflicht privat gezahlter Zinsen

zum Seitenanfang
Steuerkanzlei Dr. Susanne Weitl work Hienlohestraße 32a 83624 Otterfing Deutschland work +49802499750 http:/www.dr-weitl.de/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369