Steuernews für Mandanten

Sachbezugswerte 2024

Sozialversicherungsentgeltverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die vorläufigen Sachbezugswerte für 2024 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2024 € 313,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,17 und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,13 anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 10,43).

Unterkunft

Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2024 € 278,00 (= kalendertäglich € 9,27). Die vorgenannten Sachbezugswerte unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

Stand: 25. Oktober 2023

Bild: TensorSpark - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe November 2023

Abschreibungen 2023/2024

Bundesregierung plant umfassende Erweiterungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten

Bürokratieabbau IV

Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024

Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich ab 2024

Private Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb

Abgrenzungskriterien zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit

Besteuerung eines gemischt genutzten Pkws

Zuordnung eines unter 50 % betrieblich genutzten Kfz zum Betriebsvermögen will wohlüberlegt sein

Aktuelle Änderungen im DBA Österreich

Anpassung der DBA-Grenzgängerregelung an die neuen Homeofficezeiten

Sachbezugswerte 2024

Welche Sachbezugswerte in 2024 gelten

Private Veräußerungsgeschäfte

Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte soll ab 2024 auf € 1.000,00 steigen